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Warnstreik bei diversen öffentlichen Diensten

14. Februar 2008 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #soziale Gerechtigkeit - gewerkschaftliche Kämpfe

Warnstreik bei diversen öffentlichen Diensten
BAT BMT-G 14.02.2008 16:31 Themen: Soziale Kämpfe
 
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Bundesmanteltarifvertrag und Bundesangestelltentarif sind tot. Wer hat sie so unfertig umgebracht hat, sitzt weder im Knast noch ist er mit Tarifforderungen der Schließer solidarisch.
Die momentanen Warnstreiks beziehen sich beim Bund und den Kommunen u.a. auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst und in Berlin auf den Anwendungstarifvertrag des Bundesmanteltarifvertrages und des Bundesangestelltentarifvertrages.

Das Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hätte, durch das Herraufsetzen der Wochenarbeitszeit den Stundenlohn gegenüber bisher gesenkt.

Berlin 01.Februar 2008: Guten Morgen, wir streiken!

Vertreter der Arbeitgeber glaubt an den Osterhasen
Im Tarifstreit bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) schätzt der Vorstandsvorsitzende des Landesunternehmens, Andreas Sturmowski, der Tarifstreit wird noch Wochen dauern. »Möglich, dass erst Mitte März [2008] Ruhe einkehrt. Denn dann beginnen die Osterferien«


Im Dezember 2002 gab es zum letzten Mal einen Warnstreik bei den Kommunen, er dauerte ungefähr vier Stunden und hatte als wesentliches Ergebnis die Neugestaltung des Tarifrechtes.

Der Tarifabschluss sieht im Einzelnen vor:
Einmalzahlungen un Anhebungen der Löhne und Vergütungen

Im März 2003 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 der Vergütung bzw. des Tabellenlohns von Dezember 2002, Maximal 185,-Euro West bzw. 166,50 Euro Ost gezahlt. Der Höchstbetrag wird bei den Teilzeitbeschäftigten anteilig bestimmt.
Die monatlichen Einkommen werden für alle Arbeiter/innen der Verg. Gr. X- IVa bzw. Kr I- Kr XI ab 1. Januar 2003, für die übrigen Angestellten ab 1.April um 2,4 % erhöht.

Ab 1. Januar 2004 werden alle Einkommen um weiter 1% und am 1. Mai 2004 nochmals um 1 % angehoben

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31.1.2005.
Die Zuwendung bleibt bis dahin "eingefroren" und beträgt 2003 83,74% (Ost:62,18%) und 2004 82,07% (Ost 61,56%).
Im November 2004 gibt es eine Einmalzahlung von 50 Euro (Ost 46,25 Euro).

100 Prozent-Angleichung im Tarifgebiet Ost
Für alle Arbeiter/innen sowie die Angestellten der Verg. Gr. X-Vb und Kr I-Kr VIII ist die 100-Prozent-Angleichung der Löhne und Vergütungen im Tarifgebiet Ost bis zum 31.12.2009 verbindlich festgelegt.

Neugestaltung des Tarifrechtes
Zwischen den Tarifvertragsparteien wurde eine Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des Tarifrechtes vereinbart, die Verfahrensfragen regelt.
Ver.di und die Arbeitgeber haben sich darin verpflichte, die Neugestaltung des Tarifrechtes bis zum 31.Januar 2005 abzuschließen.
In der Lohn- und Vergütungsrunde 2005 dürfen keine Verhandlungsgegenstände eingebracht werden, die nicht abschließend vereinbart wurden.

Einschränkung des Stufenaufstiegs
Fällt der Aufstieg in die nächste Lebensaltersstufe/Stufe der Grundvergütung bzw. Lohnstufe in die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31.Dezember 2004, wird der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist besteht Anspruch auf den vollen Betrag.
Die folgenden Aufstiege werden nach den tariflichen Regelungen absolviert.

Auszahlung der Bezüge am Monatsende
Die Arbeitgeber können ab 2003 die Auszahlung der Bezüge auf das Monatsende verschieben.
Die Umstellung kann jeweils nur im Dezember erfolgen.
In diesem Fall erhalten die Beschäftigten ihre Bezüge für November am 15.11., die Zuwendung am 30.11. und für Dezember am 31.12.

Arbeitsfreier Tag
Der arbeitsfreie Tag (AZV-Tag) pro Jahr entfällt ab 1. Januar 2003.

Auszubildende
Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung von 7,5 % ihrer Vergütung, höchstens jedoch 65 Euro (West) und 58,50 Euro (Ost). Im November 2004 werden einmalig mit der Zuwendung weitere 30 Euro (Ost 27,75 Euro) gezahlt.
Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz unf für Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge für Ärztinnen/Ärzte im Praktikum und der Praktianten werden
-ab 1. Januar 2003 um 2,4 %
-ab 1. Januar 2004 um weitere 1,0 %
und
-ab 1. Mai 2004 um weitere 1,0% erhöht.
Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern nicht die Verwaltung bzw. der Betrieb über Bedarf ausgebildet hat.
Diese Regelung gilt bis zum 31. Januar 2005

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