OL: Staatsanwalt ignoriert NS-propaganda
OL: Staatsanwalt ignoriert NS-propaganda
wilken, rochemont & co. weiter auf dilettantenkurs
oldenburger staatsanwaltschaft fantasiert straftaten durch das alhambra herbei und ignoriert derweil verbreitung von SS-text durch internetseite der oldenburger NPD
oldenburger staatsanwaltschaft fantasiert straftaten durch das alhambra herbei und ignoriert derweil verbreitung von SS-text durch internetseite der oldenburger NPD
über die durchsuchungsaktion und beschlagnahme von computern am 18/3/08 im linken zentrum alhambra in oldenburg ist schon einiges berichtet worden.
zwei vorgänge der letzten zeit lassen das vorgehen der oldenburger staatsanwaltschaft allerdings noch skandalöser erscheinen. denn beide male scheint die staatsanwaltschaft geradezu bestrebt zu sein, offen als solche auftretende neonazis unbehelligt zu lassen.
der erste fall:
eine bemerkenswerte juristische phantasie und auffälligen eifer (mit dem ergebnis, einen offensichtlichen neonazi juristisch unbehelligt zu lassen) zeigte staatsanwalt rainer du mesnil de rochemont im februar diesen jahres:
ein gymnasiallehrer hatte schüler einer 10. klasse nationalsozialistische lieder singen lassen und sie aufgefordert, dabei den hitlergruß zu vollführen (siehe:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2008%2F02%2F20%2Fa0004&src=GI&cHash=90bc2e0a67).
rainer du mesnil de rochemont von der zuständigen oldenburger staatsanwaltschaft konnte hier aber keine straftat erkennen, denn eine schulklasse sei ja schließlich kein öffentlicher raum, also liege auch keine volksverhetzung vor. der neonazistische lehrer bleibt damit strafrechtlich unbehelligt.
der zweite fall:
im internetforum der oldenburger npd zitiert mit datum vom 23.2.08 ein teilnehmer mit dem pseudonym "völkischer beobachter" ausgiebig einen text der nationalsozialistischen ss zum thema "ss-rassenkunde und richtlinien zur gattenwahl". der text ruft die nationalsozialisten dazu auf, eine "verschworene kampfgemeinschaft" zu bilden. der nazi betitelte seinen forumseintrag mit "du und die blutsfrage" (siehe internetseite der npd oldenburg -> "gästebuch").
wahrscheinlich sind etwaige hoffnungen, die oldenburger staatsanwältInnen würden hier aktiv werden, ganz vergebens. frau wilken, herr rochement und kollegInnen finden bestimmt eine hübsch klingende juristische begründung dafür, dass hier keinesfalls ns-propaganda oder gar volksverhetzung oder eine verherrlichung nationalsozialistischer werte betrieben wird.
möglicherweise handelt es sich ja auch gar nicht um neo-nazis, sondern bloß um alkoholbeeinflusste jugendliche?...
----------------
initiative HINS
Hilfskomitee für Intellektuell Notleidende StaatsanwältInnen
zwei vorgänge der letzten zeit lassen das vorgehen der oldenburger staatsanwaltschaft allerdings noch skandalöser erscheinen. denn beide male scheint die staatsanwaltschaft geradezu bestrebt zu sein, offen als solche auftretende neonazis unbehelligt zu lassen.
der erste fall:
eine bemerkenswerte juristische phantasie und auffälligen eifer (mit dem ergebnis, einen offensichtlichen neonazi juristisch unbehelligt zu lassen) zeigte staatsanwalt rainer du mesnil de rochemont im februar diesen jahres:
ein gymnasiallehrer hatte schüler einer 10. klasse nationalsozialistische lieder singen lassen und sie aufgefordert, dabei den hitlergruß zu vollführen (siehe:
http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2008%2F02%2F20%2Fa0004&src=GI&cHash=90bc2e0a67).
rainer du mesnil de rochemont von der zuständigen oldenburger staatsanwaltschaft konnte hier aber keine straftat erkennen, denn eine schulklasse sei ja schließlich kein öffentlicher raum, also liege auch keine volksverhetzung vor. der neonazistische lehrer bleibt damit strafrechtlich unbehelligt.
der zweite fall:
im internetforum der oldenburger npd zitiert mit datum vom 23.2.08 ein teilnehmer mit dem pseudonym "völkischer beobachter" ausgiebig einen text der nationalsozialistischen ss zum thema "ss-rassenkunde und richtlinien zur gattenwahl". der text ruft die nationalsozialisten dazu auf, eine "verschworene kampfgemeinschaft" zu bilden. der nazi betitelte seinen forumseintrag mit "du und die blutsfrage" (siehe internetseite der npd oldenburg -> "gästebuch").
wahrscheinlich sind etwaige hoffnungen, die oldenburger staatsanwältInnen würden hier aktiv werden, ganz vergebens. frau wilken, herr rochement und kollegInnen finden bestimmt eine hübsch klingende juristische begründung dafür, dass hier keinesfalls ns-propaganda oder gar volksverhetzung oder eine verherrlichung nationalsozialistischer werte betrieben wird.
möglicherweise handelt es sich ja auch gar nicht um neo-nazis, sondern bloß um alkoholbeeinflusste jugendliche?...
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