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Freispruch für Antifaschisten Strafanzeige gegen Polizeikommissar wegen Falschaussage

29. Juli 2010 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Repression

Pressemitteilung vom 17.7. 2010

Freispruch für Antifaschisten
Strafanzeige gegen Polizeikommissar wegen Falschaussage

Nach dem Freispruch eines Antifaschisten aus Bremen, der nach einer Aktion gegen den Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf im vergangenen Jahr vor Gericht stand, muss sich nun ein Beamter der Polizeiinspektion Cloppenburg wegen einer Falschaussage verantworten. Der Antifaschist aus Bremen hatte im August 2009 im Vorfeld des vierten Neonaziaufmarschs in Bad Nenndorf an einer Blockadeaktion teilgenommen. Bei der polizeilichen Auflösung soll er seine Hände „in Richtung des Polizeikommissars gerissen“ und sich dabei losgerissen haben. Trotz einer dürftigen Beweislage hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin Anklage wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben (Az. des AG Stadthagen NZS 407 Js ). Bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stadthagen am 21. Juni stellten sich die Behauptungen des Beamten als eindeutige Falschaussage heraus. Obwohl der Polizeikommissar selbst auf Nachfrage bei seiner Darstellung blieb, konnte ein Entlastungsvideo nachweisen, dass sich der Angeklagte in der entsprechenden Situation keineswegs losgerissen hatte, so dass es zu einem Freispruch vor Gericht kam. Daraufhin erstattete der Rechtsanwalt des Mannes am 15. Juli Strafanzeige gegen den Beamten wegen „falscher uneidlicher Aussage vor Gericht“ (§153 StGB). Für das Bündnis „NS Verherrlichung stoppen!“ als Unterstützer der Blockadeaktion, erklärte Saskia Grunert: „Der Freispruch bestätigt unsere Erfahrung, dass der Widerstand gegen Neonazis in Bad Nenndorf mit fadenscheinigen Ausreden kriminalisiert werden soll, um das lang gepflegte Feindbild des ‚Linksextremismus‘ aufrechterhalten zu können“. So fließen die im August des vergangenen Jahres eingeleiteten Verfahren gegen Antifaschist_innen bereits in die Statistik der „Politisch motivierten Kriminalität – links“ des Verfassungsschutzberichtes 2009 ein, obwohl sie meist mit Freisprüchen endeten oder sang- und klanglos eingestellt werden. Mit diesem Vorgehen sollen couragierte Bürger_innen vom Protest gegen Neonazis abgehalten werden, indem eine vermeintliche Nähe zum sog. ‚Linksextremismus’ suggeriert wird. Angesichts der kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahl bei den Neonaziaufmärschen in Bad Nenndorf ist ein solches Vorgehen ein fatales Signal. „Wir lassen uns auch dieses Jahr nicht durch solch fragwürdige Versuche davon abhalten, dem größten Neonaziaufmarsch in Norddeutschland am 14. August mit Massenblockaden entgegen zu treten. Denn besonders die Situation in Bad Nenndorf zeigt: antifaschistischer Widerstand ist nicht kriminell, sondern dringend notwendig!“, so Grunert abschließend.

 

Quelle: http://badnenndorf.blogsport.de/

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