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radiobremen.de 28.11.12 -- Arbeitsgericht urteilt Betriebsblockade bei Neupack zulässig

28. November 2012 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #soziale Gerechtigkeit - gewerkschaftliche Kämpfe

Mittwoch, 28. November 2012
28. November 2012, 9:37 Uhr
Entscheidung des Arbeitsgerichts
Blockade der Neupack-Einfahrt war zulässig
Die Blockade der Einfahrt zum Neupack-Werk in Rotenburg (Wümme) durch streikende Mitarbeiter Anfang des Monats war zulässig. Das hat das Arbeitsgericht Verden entschieden. Die Neupack-Geschäftsleitung hatte dagegen geklagt, dass die Streikenden die Zufahrt zum Betriebsgelände in Rotenburg für Lieferanten und Arbeitnehmer unmöglich gemacht hätten.
Neupack-Mitarbeiter streiken unbefristet [Quelle: Radio Bremen]
Die Neupack-Mitarbeiter streiken unter anderem für einen Haustarifvertrag.
Außerdem seien Streikbrecher gestoßen, beleidigt und beschimpft worden. Die Beschäftigten von Neupack streiken seit Anfang November unbefristet. Die Blockade sei Teil eines Erzwingungsstreiks für einen Tarifvertrag befanden die Verdener Arbeitsrichter – und hoben damit eine einstweilige Verfügung gegen die Blockade der Werkzufahrt auf. Die Anträge der Geschäftsleitung seien zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Die streikenden Beschäftigten hatten zu Beginn des Arbeitskampfes in Rotenburg mit einer Menschenkette – und mit schweren Gegenständen wie Parkbänken – die Zufahrt zum Firmengelände blockiert.
Gespräche wurden vertagt
Parallel zur Gerichtsentscheidung wurden die Gespräche zwischen der Neupack-Geschäftsleitung und Vertretern der Beschäftigten am Dienstag vertagt. Nächste Woche soll ein Fortsetzungstermin vereinbart werden. Die Beschäftigten – überwiegend Packer und Gabelstaplerfahrer – fordern einen Tarifvertrag und höhere Löhne. Ihre Bezahlung liegt derzeit deutlich unter den Löhnen, die in vergleichbaren Unternehmen gezahlt werden. So wird beispielsweise im Moment im Internet ein Produktionshelfer oder Packer gesucht – für eine Stundenlohn von 8,20 Euro.
Klage in Hamburg stattgegeben
Eine vergleichbare Klage hatte Neupack auch in Hamburg gegen die Gewerkschaft und Streikleiter des Werkes in Stellingen angestrengt – mit dem Ergebnis, dass die Betriebsblockade von den Richtern dort als "nicht zulässig" erklärt wurde. Auch der Neupack-Standort Stellingen wird bestreikt. Am Freitag wollen die Geschäftsleitung, die Gewerkschaft und die Betriebsräte ihre Gespräche fortsetzen.
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