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Verwaltungsgericht Hannover 29.7.13: Neue Auflagen zu 3.8.13 Bad Nenndorf

30. Juli 2013 , Geschrieben von Parents Veröffentlicht in #Kampf gegen Nazis - Norddeutschland

Urteil des Verwaltungsgerichts für Bad Nenndorf 3.8.13:  Nazis dürfen um 16 Uhr vors Wincklerbad


Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" auferlegt, die Kundgebung am Sa. 3.8.13 am Wincklerbad um 14 Uhr zu beenden, damit die Nazis dort um 16 Uhr ihre Propagandafeier abhalten können.
Am Montag 29.7.13 ab 9 Uhr verhandelte das Verwaltungsgericht in Hannover die Klage der Nazis gegen den Landkreis Schaumburg wg. der Festsetzung ihrer Demoroute und Kundgebungsort, sie wollen nicht an den "Katzentisch" hinters Wincklerbad.
Das beste wär, sie blieben einfach zu Hause, dann brauchen sie sich nicht zu ärgern!

Bis 14.00 Uhr ist die Bahnhofstrasse für AntifaschistInnen "frei begehbar". Wer zu einer der Partys an der Strecke eingeladen ist (Einladung und Perso dabei haben) sollte spätestens dort sein. Ab 14 Uhr wird es schwer, zu den Partys zu gelangen.
Die Demo startet um 10.30 Uhr Ecke Hauptstr./Horster Strasse. 
Anfahrt (bitte rechtzeitig losfahren - es wird etliche Kontrollen rings um BN geben, also verzögerungen in der Anfahrt!): 
Anfahrt von Westen her, also B 65 und abbiegen in die Rodenberger Allee (Kreuzung B 65/Rodenberger Allee), Parken evtl. Agnes-Miegel-Platz.
Oder B 65 , abbiegen an der Ampel Am Kraterzoo in die K47 Rtg. Horsten, nächste rechts (Entlastungsstrasse/Horster Feld), durchfahren bis zum Kreisel Horster Straße, dann rechts Rtg. Bahnhofstrasse.
Weitere Möglichkeit für zB Besucher des Ökumenischen Gottesdienstes: Anfahrt über B65, Höhe Möbel-Heinrich in die
Landwehrstrasse (B442), dann links in die Buchenallee, am Friedhof parken (um zur St.Godehardi-Kirche zu gelangen) oder die Buchenallee weiter fahren bis zum Parkplatz am Minigolf-Platz. 

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